Der Begriff zweite Lebensdauer bezieht sich im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugbatterien auf deren Wiederverwendung, nachdem sie das Ende ihrer Nutzungsdauer im Fahrzeug erreicht haben.
Elektrofahrzeugbatterien können noch ein gewisses Maß an Restkapazität haben, nachdem sie wegen verminderter Leistung oder Reichweite aus dem Fahrzeug ausgebaut wurden, d.h. sie erhalten ein zweites Leben. Anstatt sie als Abfall zu entsorgen, können diese Batterien in anderen Anwendungen eingesetzt werden, die eine geringere Leistung oder eine geringere Reichweite erfordern, beispielsweise als Energiequelle für Energiespeichersysteme, erneuerbare Energiequellen oder Notstromsysteme.
Die Wiederverwendung von Elektrofahrzeugbatterien in einem zweiten Leben kann dazu beitragen, ihre Gesamtlebensdauer zu verlängern und die Ressourcen optimal zu nutzen. Dadurch wird auch die Notwendigkeit der Gewinnung neuer Rohstoffe für die Herstellung völlig neuer Batterien verringert, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt.
Wenn die Batterien jedoch das Ende ihrer zweiten Lebensdauer erreicht haben und nicht mehr für eine sinnvolle Wiederverwendung geeignet sind, ist es wichtig, sie ordnungsgemäß zu recyceln: Die Kombination aus zweiter Lebensdauer und Recycling von Elektrofahrzeugbatterien trägt dazu bei, die Effizienz zu maximieren und die Umweltauswirkungen von elektrischen Antriebssystemen zu verringern.